Die Anerkennung ausländischer paramedizinischer Ausbildungsabschlüsse in Berufen des Rettungswesens liegt in der Zuständigkeit des schweizerischen Roten Kreuzes (SRK). Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter mit einem ausländischen Abschluss, welche in der Schweiz ihren Beruf anerkennen lassen möchten, reichen beim SRK ein schriftliches Anerkennungsgesuch ein. Unterscheidet sich eine ausländische Ausbildung von der schweizerischen in Sachgebieten (oder Bildungsinhalten / Bildungsdauer), deren Kenntnisse eine wesentliche Vorraussetzung für die Ausübung des Berufes in der Schweiz sind, muss die / der Antragsteller/in eine Eignungsprüfung (EP) oder einen Anpassungslehrgang mit Zusatzausbildung (ZAB) absolvieren.
| Rettungssanitäter/innen mit ausländischem Abschluss, die bereits in der Schweiz berufstätig sind und über Berufserfahrung verfügen | Absolvieren der Eignungsprüfung EP (Nächstmöglicher Termin: 04.11.2009 / Medi Bern) |
| Rettungssanitäter/innen mit ausländischem Abschluss, welche erst seit kurzem oder neu in der Schweiz berufstätig sind | Absolvieren des Anpassungslehrganges mit Zusatzausbildung ZAB (Nächstmöglicher Termin: Start 17.08.2009 / HFRB Zürich) |
Im Sinne einer optimalen Zusammenarbeit zugunsten des Rettungswesens in der Schweiz, möchten wir die Rettungsdienste bitten, Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Besuch der entsprechenden Ausgleichsmassnahmen, insbesondere auch des Anpassungslehrganges mit ZAB, zu ermöglichen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
- Schutz & Rettung Zürich
- Medi; Zentrum für medizinische Bildung
- Schweizerisches Rotes Kreuz