Berufsprüfung mit eidgenösssichem Fachausweis

Die/der Transportsanitäter/in ist für planbare Krankentransporte zuständig. Sie/er beherrscht das Fahren des Einsatzfahrzeuges. Sie/er transportiert unter Anleitung einer/eines Rettungssanitäters/in Patient/innen, die sich in einem nicht kritischen Gesundheitszustand befinden. Im Rahmen dieser Transporte kann sie/er beurteilen, wann die Hilfe einer/eines Rettungssanitäters/in und/oder einer Notärztin / eines Notarztes oder anderer autorisierter Fachpersonen benötigt wird. Bei anderen Einsätzen übernimmt sie/er eine assistierende Tätigkeit und unterstützt die/den Rettungssanitäter/in, die Notärztin / den Notarzt und/oder andere autorisierte Fachpersonen. Sie/er stellt die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur, der Technik und der Logistik im Rettungsdienst sicher. Sie/er gewährleistet die Prävention von Gesundheitsrisiken und leistet Beiträge zur Qualitätssicherung und Berufsentwicklung.
 
Das Legen von Venenverweilkanülen wird in der Rolle als Assistent oder Leader vorausgesetzt.

 

Ab Prüfung 2019 gelten die neue Prüfungsordnung vom 9. April 2018 und die neue Wegleitung!

 

Die Prüfungsordnung und Wegleitung, sowie weitere Informationen zur Berufsprüfung finden Sie hier.