Die Anerkennung ausländischer paramedizinischer Ausbildungsabschlüsse in Berufen des Rettungswesens liegt in der Zuständigkeit des schweizerischen Roten Kreuzes (SRK). Berufsleute des Rettungswesens mit einem ausländischen Abschluss reichen beim SRK ein schriftliches Anerkennungsgesuch ein. Je nach Ausbildung und Ausbildungsniveau im Herkunftsland reichen sie Ihr Gesuch für eine Anerkennung auf der Stufe dipl. Rettungssanitäter/in HF (RS) oder auf der Stufe Transportsanitäter/in mit eidg. Fachausweis (TS) ein.
Unterscheidet sich eine ausländische Ausbildung von der schweizerischen in Sachgebieten (oder Bildungsinhalten / Bildungsdauer), deren Kenntnisse eine wesentliche Vorraussetzung für die Ausübung des Berufes in der Schweiz sind, muss die Antragstellerin resp. der Antragsteller eine Eignungsprüfung (EP) oder einen Anpassungslehrgang mit Zusatzausbildung (ZAB) absolvieren.
Viele ausländische Abschlüsse, so auch der deutsche Abschluss Rettungsassistentin / Rettungsassistent, entsprechen – wenn überhaupt – lediglich dem Kompetenzprofil TS.
Ausgleichsmassnahmen sind in den Berufen des Gesundheitswesens bereits Standard und sind im Sinne einer hohen Qualität in der präklinischen Patientenversorgung klar zu unterstützen. So verlangen auch die Anerkennungsrichtlinien für Rettungsdienste des Interverbandes für Rettungswesen (IVR), dass ein Rettungsfahrzeug je nach Einsatzart mit zwei RS oder einem Team bestehend aus einem/einer RS und einem/einer TS besetzt sein muss. Ausländisches Personal ohne entsprechende Anerkennung in der Schweiz erfüllt diese Anforderung nicht.
Wird eine Gleichwertigkeit zum RS angestrebt, wird grundsätzlich folgendes Vorgehen empfohlen:
Personal mit ausländischem Abschluss, das bereits in der Schweiz berufstätig ist und über mehrjährige Berufserfahrung verfügt Absolvieren der Eignungsprüfung EP
Personal mit ausländischem Abschluss, welches erst seit kurzem oder neu in der Schweiz berufstätig ist Absolvieren des Anpassungslehrganges mit Zusatzausbildung ZAB
Zu beachten ist, dass eine Anerkennung der Gleichwertigkeit lediglich den Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt öffnet. Sie berechtigt weder zum Führen des schweizerischen Titels, noch öffnet sie automatisch den Zugang zu weiterführenden Ausbildungsgängen.
Deshalb empfiehlt das Forum BB RW in den meisten Fällen, eine Gleichwertigkeit zum Transportsanitäter / zur Transportsanitäterin zu beantragen und dann, bei Interesse und Eignung, das schweizerische Diplom der Höheren Fachschule in einem (verkürzten) Lehrgang zu erwerben.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
- Schutz & Rettung Zürich
- Medi; Zentrum für medizinische Bildung
- Schweizerisches Rotes Kreuz